BERATUNG ZAHLT SICH AUS !
Dirk Meißner, Steuerberater
Allgemeine Informationen
Jahressteuergesetz 2010
Steuerreform 2010
Umsatzsteuer 2010
GmbH-Reform
BilMoG
Aufbewahrungsfristen
Steueränderungen 2011/12 und Steuervereinfachungsgesetz

Freistellungsauftragbei Kapitaleinkünften :

Bis zur Höhe des Freistellungsauftrages wird bei Kapitaleinkünften keine Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer einbehalten. Seit 01.01.2011 ist die Angabe der Steuer-ID-Nr. zwingend notwendig. Vor dem 01.01.2011 gestellte Freistellungsanträge sind bis 31.12.2015 wirksam. Einzelfragen zur Abgeltungssteuer -> BMF 16.11.2010

Rückwirkende Streichung der Ausbildungs-/ Fortbildungskosten bei Erstausbildung als Werbungskosten :

 Durch das EU BeitrG wird die mit BFH Urteilen vom 28.07.2011 VI R7/10 und VI R38/10 eröffnete Möglichkeit  des Abzuges von Erstausbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgabe rückwirkend ab dem Jahr 2004 gestrichen. Die Abzugsfägigkeit bei den Sonderausgaben bis 4000.- € bleibt. Ab VZ 2012 wird diese Grenze auf 6000.- € erhöht. Nachteil: Sonderausgaben führen zu keinem Verlustvortrag , so dass sich diese Kosten nur auf das jeweilige Veranlagungsjahr auswirken, sofern überhaupt Steuern gezahlt wurden. Bei Studenten ohne Nebenbeschäftigung wirkt sich somit gar nichts aus. Studenten, der Berufsakademie , die in einem Arbeitsverhältnis stehen , können weiterhin ihre Kosten als Werbungskosten geltend machen.

Steuerfreie Erstattung KM-Geld in Höhe von 0,30 € oder 0,35 € je km ?

Das BVerfG prüft unter AZ.: BvR 1008/11 ob aus Gleichheitsgrundsätzen nicht jedem Steuerpflichtigen  bis zu 0,35 € je Km bei den Dienstreisen steuerfreie Erstattung zu steht  , da beim öffentlichen Dienst steuerfreie Erstattungen bis zu 0,35 € /km vorgenommen werden.     

Neuregelung bei verbilligter Vermietung an Angehörige

Bei der Vermietung ist ab 2012 zu beachten , dass bei Mieten , welche nicht mehr als 66 % der ortsüblichen Marktmiete betragen, es automatisch zu einer Kürzung der Werbungskosten kommt.

 

Steuervereinfachungsgesetz

Bereits mit Wirkung Dezember 2011 erhöht sich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1000 €. Ebenfalls noch im Jahr 2011 treten die Erleichterungen für die elektronische Rechnungsstellung in Kraft. Geblieben ist es auch bei der vereinfachten Absetzung von Kinderbetreuungskosten. Für Kinder unter 25 Jahren, die in Berufsausbildung oder Studium stehen, wird Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zukünftig unabhängig von deren eigenen Einkünften oder Bezügen gewährt. Beides gilt allerdings erst ab 2012, also für die Steuererklärung 2012. Ebenfalls kann ab 2012 eine einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale erfolgen. Davon profitieren Arbeitnehmer, die abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und den privaten PKW nutzen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten. Der tageweise Einzelnachweis entfällt.

Zugunsten der Kapitalanleger wirkt sich  ab 2012 aus, dass die Kapitaleinkünfte nicht mehr bei der Berechnung der zumutbaren Belastung im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen berücksichtigt werden müssen.

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