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Schwerpunkte der seit 01.11.2008 gültigen GmbH-Reform sind: > Flexibilisierung und Deregulierung bei Gründungen > Bekämpfung der Missbrauchsgefahr bei der GmbH > Bessere Kontrolle und Erreichbarkeit bei Krise und Insolvenz Die ursprünglichen Gesetzespläne wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in mehreren Bereichen geändert. Vorgesehen ist nun zwar ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag aber weiterhin notariell beurkundet werden. Zu groß waren die Bedenken gegenüber unausgegorenen Spontangründungen. Bei niedrigem Stammkapital sollen aber nur geringe Gebühren anfallen. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kommt als neue GmbH-Variante, die kein Mindeststammkapital benötigt. Den Existenzgründern steht mit dieser Gesellschaftsform ein neuer, unkomplizierter Einstieg in das unternehmerische Wirtschaftsleben zur Verfügung. Die Unternehmergesellschaft muss aber deutlich als solche ausgeflaggt werden. Fehlt das Merkmal „haftungsbeschränkt“, wird es teuer.Das Mindestkapital der klassischen GmbH bleibt bei 25.000 EUR – auf 10.000 EUR wollte es der Gesetzgeberangesichts starker Bedenken, besonders aus Richterkreisen, nicht absenken. Auch sollten Ruf und Ansehen der GmbH nicht leiden. Für einschlägig Vorbestrafte (Betrug, Untreue etc.) wird es künftig schwieriger, GmbH-Geschäftsführer zu werden. Sie sind 5 Jahre lang von der Geschäftsführung einer GmbH ausgeschlossen. Die Erreichbarkeit der GmbH soll sicherer werden. Das „Abtauchen in den Untergrund“ wird deutlich erschwert.
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