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Hinweise zur Umsatzsteuervoranmeldung , Zusammenfassenden Meldung und Vergütungsverfahren ab 2010 UST-Voranmeldung Neue Kennziffern für die sonstige Leistungen i; bei den innergemeinschaftlichen ( I.G) Lieferungen gibt es keine Veränderung. Leistungen , die innerhalb der EG erbracht werden und im EG-Ausland steuerbar sind , müssen ab 2010 sowohl in der Umsatzsteuervoranmeldung , als auch in der ZM angegeben werden. Achtung hier besteht ein Datenaustausch zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und ZM. Zeile 41 Kennziffer 21 nicht steuerbare EG-Leistung Zeile 42 Kennziffer 45 nicht steuerbare Leistung Drittland Zeile 48 Kennziffer 46 Steuerschuldner als Empfänger von EG-Leistungen Zeile 49 Kennziffer 52 Steuerschuldner als Empfänger von Drittstaaten Zusammenfassende Meldung (ZM) Unter 100.000.- innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw nichtsteuerbaren EG-Leistungen ins EG-Ausland kann die ZM ¼ jährlich abgegeben werden ; sonst monatlich. Die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung gilt auch für die ZM. Ab 01.07.2010 : Die Die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung gilt nicht mehr für die ZM !! Die ZM ist bis 25. Des Folgemonats abzugeben. D.H. erstmals der Juli 2010 spätestens am 25.08.2010 Vergütungsverfahren innerhalb der EG Das Bundeszentralamt mit Sitz in Schweden § 61 USTDV erstattet dem deutschen Finanzamt die Steuer. Der Vergütungsantrag ist beim deutschen Finanzamt zu stellen. Der Antrag muss elektronisch erfolgen und ist bis 30.09. des Folgejahres zu stellen. Mindestanspruch je EG-Land liegt bei 50 € . Rechnungen über 1000.- € sind beizufügen; üblicherweise als Anhang der elektronischen Meldung. Tankbelege über 250.- € sind ebenfalls beizufügen.
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