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Dirk Meißner, Steuerberater
Allgemeine Informationen
Jahressteuergesetz 2010
Steuerreform 2010
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Aufbewahrungsfristen
Steuerreform 2010

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet.

Die wichtigsten Entlastungen im Überblick

I.Bürgerentlastungsgesetz

Weniger Erbschaft- und Schenkungsteuer für Geschwister und Geschwisterkinder

Die Erbschaftsteuersätze in der Steuerklasse II werden im Jahr 2010 von 30 – 50 % auf 15 – 43 % abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.

Einführung des Faktorverfahrens

Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 haben Ehegatten zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III / V bzw. IV / IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Dieser Faktor hat die Wirkung eines steuermindernden Multiplikators. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen (und sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung zu schaffen – besonders für geringer verdienende Ehepartner.

Verbesserte Absetzbarkeit von Unterhaltsaufwendungen

Der Höchstbetrag für nach § 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abziehbare Unterhaltsleistungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte und ihnen gleichgestellte Personen wird von derzeit 7.680 Euro auf 8.004 Euro (ab Veranlagungszeitraum 2010) angehoben. Zusätzlich sind ab dem Jahr 2010 die für die unterhaltene Person übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung abziehbar.

 

Weitere steuerliche Erleichterungen

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird ab dem 1. Januar 2010 von bislang 7.834 Euro auf 8.004 Euro für Alleinstehende und von 15.669 Euro auf 16.009 Euro für Ehepaare angehoben.

Beim Steuertarif tritt zum 1. Januar 2010 nach der bereits 2009 erfolgten Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 % auf 14 % und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro tritt zudem zum 1. Januar 2010 nun eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.

Erweiterter steuerlicher Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen

Nach bisherigem Recht sind Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig. Diese Höchstbeträge werden künftig auf bis zu 2.800 Euro erhöht. Über die Anhebung der Höchstbeträge hinaus ist somit sichergestellt, dass künftig alle Krankenversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen, die ein Leistungsniveau absichern, das dem der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht, voll abziehbar sind. Steuerlich sind also mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als  Sonderausgaben anzusetzen. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte und werden auch lohnsteuerlich wirksam.

Verbesserte Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten

Der Höchstbetrag von 13.805 Euro für die im Rahmen des Realsplittings (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) abziehbaren Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhöht sich ab dem Jahr 2010 um die für den Unterhaltsempfänger übernommenen Beiträge zu einer Basiskranken- und einer Pflegepflichtversicherung.

 

Änderungen bei der Altersvorsorge

Erhöhte Absetzbarkeit der Rentenversicherung

Die Absetzbarkeit von Beträgen zur Basisversorgung im Alter (also zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, eine berufsständige Versorgung, die so genannte Rürup-Rente “) werden zu 70 % steuerfrei gestellt.

Zertifizierung ermöglicht steuerliche Anerkennung

Diese Änderungen betreffen das Einkommensteuergesetz und das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz:

Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde eine Zertifizierungspflicht für steuerlich geförderte Basisrentenverträge eingeführt. Das heißt: Die Beiträge zu einem Basisrentenvertrag können als Sonderausgabe nach § 10 des Einkommensteuergesetzes ab dem Veranlagungsjahr 2010 nur noch dann steuerlich anerkannt werden, wenn das Vertragsmuster von der Zertifizierungsstelle zertifiziert ist. Zertifizierungsstelle ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ab dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern.

II. Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Familien profitieren

Die Bundesregierung entlastet mit dem steuerlichen Sofortprogramm vor allem Familien:

  • Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden angehoben. Statt 6.024 Euro sollen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt bei 7.008 Euro liegen.
  • Zugleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 Euro. Das hilft vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Für das erste und zweite Kind soll es damit statt 164 Euro 184 Euro geben, für das dritte 190 Euro, ab dem vierten Kind 215 Euro.
  • Auch für Erben sind Verbesserungen geplant. Ziel ist, eine geringere Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder zu erreichen. Vorgesehen ist ein neuer Steuertarif von 15 bis 43 Prozent. Auch für Unternehmen werden die Regelungen zur Erbschaftsteuer geändert.

Wachstumshemmnisse beseitigen

Eine gute wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands gründet nicht nur in einer stabilen Binnenkonjunktur, sondern vor allem in guten Rahmenbedingungen für die Unternehmen des Landes. Hier werden die Produkte von morgen entwickelt, Waren in alle Welt verkauft und Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen. Für die Wirtschaft sind weitere Änderungen geplant, vor allem Korrekturen  bei der Unternehmensteuer.

  • Nicht nur Hoteliers und Gastronomen, sondern auch ihre Gäste sollen von einem niedrigeren Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen profitieren. Der Steuersatz wird auf sieben Prozent abgesenkt.
  • Für Unternehmer sollen Abschreibungsregeln geändert werden. Die Bundesregierung plant eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Schon im Jahr der Anschaffung können dadurch Unternehmer von steuerlichen Vorteilen durch die Abschreibung profitieren. Alternativ dazu soll es auch möglich sein, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten.
  • Die Zinsschranke wird abgemildert. Die Idee bei der Einführung der Zinsschranke war, das vor allem Konzerne, die in Deutschland Gewinne verbuchen, diese nicht einfach auf Tochtergesellschaften im Ausland verlagern können, um in Deutschland weniger oder keine Steuer zu zahlen. In der Krise müssen jedoch viele Unternehmen höhere Risikoaufschläge für Kredite zahlen. Die Regeln der Zinsschranke stellen in der Folge für viele kleine und mittlere Unternehmen ein Problem dar. Deshalb wird unter anderem die Freigrenze von 1 Mio. Euro dauerhaft auf 3 Mio. Euro erhöht, um vor allem den Mittelstand zu entlasten.
  • Ein weiterer Baustein des Gesetzes ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Deutschlands Technologieführerschaft bei Energie aus Wind, Sonne oder Wasser soll gesichert werden. Für modular aufgebaute Anlagen, die vor dem Jahr 2009 in Betrieb genommen wurden, soll so ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ermöglicht werden.

Nachdem der Bundesrat auf seiner heutigen Sitzung grünes Licht gegeben hat, kann das Gesetz pünktlich zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

 

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