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Dirk Meißner, Steuerberater
Allgemeine Informationen
Jahressteuergesetz 2010
Steuerreform 2010
Umsatzsteuer 2010
GmbH-Reform
BilMoG
Aufbewahrungsfristen
Jahressteuergesetz 2010

Der Bundestag hat am 28. 10. 2010 das von der Bundesregierung eingebrachte Jahressteuergesetz 2010 beschlossen

Auszug :

Arbeitszimmer wird steuerlich wieder anerkannt

Aufgrund des BVerfG-Beschlusses vom 6. 7. 2010 soll die bis 2006 geltende Regelung rückwirkend zum 1. 1. 2007 wieder eingeführt werden, d. h. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zu 1 250 € abgezogen werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, und vollständig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet

Steuerpflicht von Erstattungszinsen nach § 233a AO

Der BFH hat durch Urteil vom 15. 6. 2010 entschieden , dass Erstattungszinsen nicht einkommensteuerpflichtig sind, soweit sie auf Steuern entfallen, die nicht nach § 12 Nr. 3 EStG abzugsfähig sind; deshalb wird durch das JStG 2010 in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG geregelt, dass Zinsen nach § 233a AO Erträge aus Kapitalforderungen sind. Ob dies allerdings bereits ausreicht, um dem BFH-Urteil die Rechtsgrundlage zu entziehen, wird abzuwarten sein. Denn der BFH hat nie bezweifelt, dass Erstattungszinsen Erträge aus Kapitalforderungen sind, er hat sie lediglich in analoger Anwendung des Abzugsverbots in § 12 Nr. 3 EStG dem nichtsteuerbaren Bereich zugerechnet.

Erweiterung des Anwendungsbereichs des Reverse-Charge-Verfahrens in der Umsatzsteuer

Neben den bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Erweiterungen des § 13b Abs. 2 UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) um die Leistungen der Gebäudereiniger und die Lieferung von Abfällen fällt künftig auch die Lieferung von Gold unter das Reverse-Charge-Verfahren.

 

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